BF 17

oder begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Mit 16 1/2 Jahren beginnt man, sich zum BF 17 anzumelden.

Die theoretische Prüfung legt man 3 Monate bevor man 17 Jahre wird ab.

Die praktische Prüfung legt man 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag ab.

Wenn man in der praktischen Prüfung beim ersten Mal durchfallen sollte, ist es möglich, nach 2 Wochen eine 2. praktische Prüfung zu machen.

Für begleitetes Fahren können z. B. die Eltern, die Tante oder der Onkel eingetragen werden.

Die Begleitpersonen dürfen bei der Beantragung der Fahrerlaubnis zum BF 17 nur einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und sollten mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Zur Anmeldung muss mindestens eine Begleitperson mit in die Fahrschule kommen, um die Anmeldung zu unterschreiben.